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Bedingungen sind DDP (Geliefert, Zoll bezahlt) in den USA, Kanada und Südafrika.

Bedingungen sind DDP (Geliefert, Zoll bezahlt) in den USA, Kanada und Südafrika.

Verkaufsbedingungen - Südafrika

Durch die Nutzung dieser Website oder die Annahme eines Angebots von STANDARD Machine Tools stimmen Sie automatisch den unten aufgeführten Verkaufsbedingungen zu.

1. EINFÜHRUNG
Diese Vereinbarung unterliegt den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes und der Verordnungen, Gesetz 68 von 2008, sofern anwendbar.

2. WECHSELKURS
Die Preise für importierte Waren basieren auf dem zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Wechselkurs und können entsprechend den Wechselkursschwankungen zum Zeitpunkt der Zahlung an den ausländischen Lieferanten angepasst werden. Alle Anpassungen gehen zu Lasten des Käufers.

3. PREISÄNDERUNG
3.1 Alle angegebenen Preise basieren auf den geltenden Kosten für Materialien, Arbeit und Transport und können sich ändern, wenn sich diese Faktoren vor dem Versand ändern.
3.2 Importbezogene Kosten wie Zölle, Fracht und Versicherung sind geschätzt und können sich ändern. Jegliche Erhöhungen gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Angebote können vor Annahme der Bestellung zurückgezogen oder geändert werden.
3.4 Ausstehende Salden können aufgrund von Wechselkursänderungen oder Kostenfaktoren angepasst werden.
3.5 Wir behalten uns das Recht vor, Kostenabweichungen für fakturierte Waren/Dienstleistungen unabhängig vom Zahlungsstatus in Rechnung zu stellen.

4. GUTGLÄUBIGER FEHLER
Im Falle eines gutgläubigen Fehlers im Angebot oder Vertrag behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Angebot vor vollständiger Zahlung zurückzuziehen.

5. STEUERN
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder sonstige anwendbare Ersatzsteuern.

6. LIEFERZEIT
Lieferzeiten sind ungefähr und abhängig von Lieferanten- und Versandbedingungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Versandpläne zur Optimierung der Logistik anzupassen.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bis zum 15. des Monats nach der Lieferung fällig. Zahlungsfristen sind für den Vertrag entscheidend.

7.1 Produkte, die auf Bestellung gefertigt werden

  • 30% Anzahlung bei Bestellung.
  • 60% Vor dem Versand.
  • 10% Bei Lieferung oder Eingang im Bestimmungshafen.

7.2 Produkte, die auf Lager oder vorgefertigt sind:

  • 90% Anzahlung bei Bestellung
  • 10% Vor der Lieferung

8. EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an den Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STANDARD Machine Tools (Verkäufer). Im Falle einer Rücknahme werden die Waren von einer unabhängigen Partei bewertet, und ein etwaiger Fehlbetrag oder Überschuss wird entsprechend behandelt.

9. FRISTVERLÄNGERUNG
Eine vereinbarte Verlängerung der Zahlungsbedingungen berührt nicht die Rechte des Verkäufers aus Eigentums- oder Rücknahmeklauseln. Der Käufer muss die Waren bis zur vollständigen Bezahlung versichern und schützen.

10. KÜNDIGUNG
Der Verkäufer kann Lieferungen stornieren oder aussetzen, wenn der Käufer:
10.1 Leistet keine Zahlungen
10.2 Erbringt die erforderliche Sicherheit nicht (z. B. Akkreditive)
10.3 Verweigert die Lieferung
10.4 Geht in Insolvenz oder Liquidation

11. ZINSEN
Überfällige Konten werden mit 2,5 % über dem Basiszinssatz pro Jahr verzinst, sofern der Verkäufer nicht darauf verzichtet.

12. GARANTIE & GEWÄHRLEISTUNG
12.1 Der Käufer bestätigt, dass die Ware für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
12.2 Betrieb nur durch qualifiziertes Personal. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Missbrauch.
12.3 Ordnungsgemäße Wartung gemäß Handbüchern ist erforderlich.
12.4 Keine Haftung für nachträgliche Änderungen durch den Käufer.

12.5 Garantie für Neuwaren
STANDARD Machine Tools garantiert seine Produkte für 12 Monate ab Lieferdatum gegen fehlerhafte Verarbeitung und mangelhafte Materialien. Wir werden nach eigenem Ermessen fehlerhafte Teile reparieren oder ersetzen. Diese Garantie unterliegt folgenden Bedingungen:
12.5.1 Schriftliche Mängelanzeige innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung.
12.5.2 Der Käufer trägt die Kosten für Demontage und Wiederzusammenbau.
12.5.3 Der Käufer kann verpflichtet sein, Teile zur Prüfung zurückzusenden.
12.5.4 Arbeits- und Transportkosten sind in dieser Garantie nicht enthalten.
12.5.5 Ausgetauschte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
12.5.6 Diese Garantie entspricht Abschnitt 56 des Gesetzes.

12.6 Gebrauchte Waren
Verkauft „voetstoots“ (wie besehen) mit einer 3-monatigen Garantie gemäß dem Gesetz.

13. PRODUKTKAPAZITÄT
Produktionszahlen sind Schätzungen. Der Käufer ist verantwortlich für die Bestätigung der Eignung und Kapazität für seine spezifische Anwendung.

14. RÜCKERSTATTUNGEN
14.1 Keine Rückerstattungen vor Lieferung, wenn die Maschine angepasst oder gebaut wurde.
14.2 Rückerstattungen nach Lieferung nur, wenn das Produkt fehlerhaft, ungeeignet und irreparabel ist.

15. URHEBERRECHT
Alle Zeichnungen und geistiges Eigentum bleiben Eigentum des Verkäufers.

16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
16.1 Der Verkäufer haftet nicht für direkte oder indirekte Verluste aus Verkauf, Nutzung oder Spezifikation.
16.2 Bei Arbeiten nach Zeichnungen oder Spezifikationen des Käufers übernimmt der Käufer die Verantwortung für Design und IP-Rechte.
16.3 Keine vom Verkäufer nicht schriftlich festgehaltenen Zusagen sind bindend.

17. TECHNISCHE DOKUMENTATION
Zeichnungen und Gewichte sind ungefähr, sofern nicht bestätigt. Änderungen der Frachtkosten aufgrund von Spezifikationsänderungen gehen zu Lasten des Käufers.

18. INSTALLATION
18.1 Die Installation liegt in der Verantwortung des Käufers, sofern nicht anders vereinbart.
18.2 Wenn der Verkäufer die Installation durchführt:

  • Die Vorbereitung des Standorts obliegt dem Käufer.
  • Verzögerungen oder Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  • Der Käufer stellt Strom, Luft, Wasser usw. für die Inbetriebnahme bereit.

19. ALLGEMEINES
19.1 Die Nichtdurchsetzung einer Klausel bedeutet keinen Verzicht auf Rechte.
19.2 Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt.
19.3 Zeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich angegeben.

20. ABWEICHUNGEN
Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind. Ungültige Klauseln berühren nicht die Durchsetzbarkeit des Rests.

21. Änderungen der Kostenfaktoren
Der Käufer erkennt an, dass bestimmte externe Kostenkomponenten – wie, aber nicht beschränkt auf Versandkosten, Frachtzuschläge, Steuern, Zölle, Zollgebühren und Lager- oder Verwahrungsgebühren – Änderungen unterliegen und zwischen Bestellaufgabe und endgültiger Lieferung schwanken können. Im Falle solcher Kostensteigerungen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich solcher, die von Spediteuren, Regierungsbehörden oder Drittanbietern auferlegt werden, gehen diese zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers.

Der Verkäufer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, den Käufer über solche Kostenänderungen zu informieren, sobald sie auftreten. Das Versäumnis der Benachrichtigung entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, diese erhöhten Kosten zu zahlen. Alle zusätzlich entstandenen Gebühren werden dem Käufer in Rechnung gestellt und sind gemäß den hierin angegebenen Zahlungsbedingungen zahlbar.

22. STORNIERUNGEN
22.1 Bestellungen für Maschinen, die kundenspezifisch gebaut, nach spezifischen Käuferanforderungen gefertigt oder bereits fertiggestellt sind, sind unter keinen Umständen stornierbar. Sobald die Produktion begonnen hat oder die Einheit fertiggestellt ist, verliert der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten.

22.2 Nach alleinigem Ermessen von STANDARD Machine Tools und auf formellen schriftlichen Antrag des Käufers kann der Verkäufer anbieten, die Maschine im Namen des Käufers weiterzuverkaufen. In solchen Fällen:

  • Der Verkäufer wird mit angemessenen kommerziellen Anstrengungen versuchen, einen Ersatzkäufer zu finden.
  • Eine Verwaltungs- und Wiederverkaufsbearbeitungsgebühr wird erhoben, die Kosten wie Marketing, Lagerung, Inspektion, Abschreibung und damit verbundene Gebühren abdeckt.
  • Die Nettoerlöse aus dem Wiederverkauf – nach Abzügen – werden dem ursprünglichen Käufer gutgeschrieben.

22.3 Stornierungen für STANDARD (nicht kundenspezifische) Waren, die noch nicht versandt wurden, können schriftlich beantragt werden und bedürfen der Genehmigung durch STANDARD Machine Tools. Bei Genehmigung können solche Stornierungen Straf- oder Bearbeitungsgebühren basierend auf den entstandenen Kosten verursachen.

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